Versorgungslücke

Im engeren Sinn meint die Versorgungslücke traditionell die Rentenlücke, welche sich aus dem Unterschied zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der Nettorente berechnet. Neue Berechnungsverfahren der Versorgungslücke beziehen bei ihrer Berechnung zusätzliche Zahlungen aus der Riester-Rente und weiteren privaten Rentenversicherungsverträgen ein. Sinnvoller ist die Berechnung der Versorgungslücke während des Rentenbezuges vom Bedarfseinkommen aus. Außer bei der Altersrente tritt eine Versorgungslücke auch bei einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf; sie ist in diesen Fällen wegen der geringeren Leistungen deutlich höher als bei der Rente wegen Alters. Die Riester-Rente gehört ebenso wie die Rürup-Rente zu den staatlich geförderten Möglichkeiten zur Verringerung der persönlichen Versorgungslücke.

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