Vollständigkeitserklärung

Die Vollständigkeitserklärung ist eine Erklärung, welche seitens der zu prüfenden Gesellschaft gegenüber dem zuständigen Abschlussprüfer erteilt wird. Mittels der Vollständigkeitserklärung bestätigt die Gesellschaft dem Abschlussprüfer, dass sie alle erforderlichen und angeforderten Unterlagen vorgelegt hat. Des Weiteren bestätigt sie, dass die Buchhaltung alle buchungspflichtigen Vorgänge ordnungsgemäß erfasst hat. Ein weiterer Inhalt der Vollständigkeitserklärung ist die Bestätigung der korrekten Aufstellung der Bilanz. Der Abschlussprüfer ist verpflichtet, eine Vollständigkeitserklärung einzufordern; er darf sich jedoch nicht auf die Richtigkeit der Angaben verlassen, ohne die erforderliche Abschlussprüfung ordnungsgemäß und sorgfältig durchzuführen. Für die Vollständigkeitserklärung existiert ein zu ergänzender Vordruck des IdW (Institut für Wirtschaftsprüfer), dessen Verwendung nicht obligatorisch ist.

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