Wertpapierverkauf

Der Wertpapierverkauf ist die Wertpapierorder zum Abstoßen vorhandener Wertpapiere. Der beim Wertpapierverkauf anfallende Gewinn unterliegt der Abgeltungssteuer, die Steuerfreiheit für Kursgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist gilt nicht mehr. Der Wertpapierverkauf erfolgt grundsätzlich über die Depotbank, diese reicht die zum Verkauf stehenden Wertpapiere an der Börse ein. Der Wertpapierinhaber kann für die Verkaufsorder Mindestkurse festsetzen, private Anleger verzichten häufig hierauf und verkaufen ihre abzugebenden Wertpapiere zu aktuellen Tageskursen. Bei Anteilen an geschlossenen Investmentfonds setzt der Wertpapierverkauf vertraglich zumeist die Zustimmung der Fondsgesellschaft voraus. Bei Namensaktien ist die formale Zustimmung zwar ebenfalls erforderlich, wird in den meisten Fällen jedoch durch ein weitgehend automatisiertes Verfahren erteilt.

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