Zollpräferenzen

Zollpräferenzen sind Vergünstigungen in zollrechtlicher Hinsicht, welche einzelne Staaten oder Staatengemeinschaften wie die EU anderen Ländern gewähren. Zollpräferenzen können von der Umsetzung bestimmter Vorgaben abhängig gemacht werden, so verpflichten sich südamerikanische Staaten im Gegenzug zu Maßnahmen gegen den Drogenanbau und den Drogenhandel. Weitere Zollpräferenzen gelten zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Schwellenländern. Die Sammlung der gewährten Zollpräferenzen innerhalb der EU erfolgt seit 1971 in einem als APS bezeichneten Dokument. Voraussetzung für die Gewährung von Zollpräferenzen gegenüber Schwellenländern ist, dass die begünstigten Waren dort tatsächlich ihren Ursprung haben und nicht vom Partnerland importiert wurden.

^