Zusatzurlaub

Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Zusatzurlaub jeden über die üblichen Urlaubsansprüche hinausgehenden bezahlten Urlaub. In dieser Hinsicht sehen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen häufig einen Zusatzurlaub nach längerer Betriebszugehörigkeit oder in einem höheren Lebensalter vor. Im engeren Sinn meint der Zusatzurlaub den erweiterten Urlaubsanspruch schwerbehinderter Mitarbeiter. Dieser beläuft sich auf fünf Arbeitstage, wenn die Urlaubsberechnung anhand einer Arbeitswoche mit fünf Tagen erfolgt. Sofern der Betrieb bei der Berechnung der Urlaubstage sechs Werktage je Woche ansetzt, erhöht sich der Zusatzurlaub auf sechs Werktage im Jahr. Falls die Schwerbehinderung erst während des Jahres festgestellt oder nach einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation aufgehoben wird, gilt für den Zusatzurlaub die monatsgenaue Berechnung der Anspruchstage.

^