Zuschlagsfrist

Als Zuschlagsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, innerhalb dessen der Auftraggeber nach einer Ausschreibung seine Vergabeentscheidung zu treffen hat. Die Zuschlagsfrist wird in der jeweiligen Ausschreibung angegeben und ist bewirkt, dass die Bewerber bis zu ihrem Ablauf an ihre Angebote gebunden sind. Die Zuschlagsfrist soll nicht länger als notwendig gewählt werden, sie muss aber für eine sorgfältige Prüfung der Angebote ausreichen. Sie fällt entsprechend des höheren Prüfungsaufwandes länger aus, wenn für die Entscheidung über die Auftragsvergabe Qualitätskriterien und nicht die schlichte Wahl des billigsten Angebotes vorgesehen sind, was auf die meisten Ausschreibungen zutrifft. Bei der Auftragsvergabe muss die Zuschlagsfrist nicht ausgeschöpft werden, vielmehr kann der Zuschlag jederzeit innerhalb der Frist erfolgen.

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