Abbuchungsgenehmigung

Die Abbuchungsgenehmigung besagt, dass die Bank des Zahlenden Geldanforderungen eines konkret genannten Dritten ausführen darf. Im Gegensatz zur Lastschriftermächtigung wird die Abbuchungsgenehmigung nicht gegenüber dem Zahlungsempfänger, sondern gegenüber der eigenen Bank erteilt. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass einer infolge einer Abbuchungsgenehmigung durchgeführten Buchung nicht gegenüber der Bank widersprochen werden kann. Stattdessen muss das Geld bei ungerechtfertigter Abbuchung vom Zahlungsempfänger zurückgefordert werden. Der Unterschied zwischen der Abbuchungsgenehmigung und dem Lastschriftauftrag wird in der Umgangssprache überwiegend nicht beachtet. Infolge der Umstellung auf das SEPA-Verfahren wurden die Abbuchungsgenehmigung und das bisherige Lastschriftverfahren durch die SEPA-Lastschrift mit Widerspruchsrecht abgelöst.

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