Alleinfahrerrabatt

Versicherungsgesellschaften gewähren in der Kfz-Haftpflichtversicherung teilweise einen Preisnachlass, wenn sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, das entsprechende Fahrzeug ausschließlich selbst zu lenken. Einige Versicherungsgesellschaften weiten den Rabatt für Alleinfahrer aus, indem sie die Nutzung des Kraftwagens oder des Motorrades durch Familienmitglieder oder den Partner erlauben. In diesem Fall trifft die Bezeichnung Alleinfahrerrabatt eigentlich nicht mehr vollkommen zu, wird aber häufig verwendet. Bei der an das Wasserfahrzeug gebundenen Haftpflichtversicherung für Schiffe – anders als bei Autos ist in diesem Bereich alternativ die auf den Fahrzeugführer bezogene Absicherung möglich – bieten deutlich weniger Gesellschaften als in der Kfz-Versicherung einen Alleinfahrerrabatt an.

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