Auszahlungsanordnung

Die Auszahlungsanordnung ist neben der Annahmeanordnung eine der beiden Formen der Zahlungsanordnung. Mittels einer Auszahlungsanweisung wird in Behörden und öffentlichen Ämtern die Kasse angewiesen, eine Auszahlung an den Vorlegenden der entsprechenden Auszahlung vorzunehmen. Die Vorschriften sehen in den meisten Ämtern vor, dass Auszahlungsanordnungen von zwei Personen unterschrieben werden müssen. Zusätzlich darf eine Auszahlungsanordnung nur von Behördenmitarbeitern unterzeichnet werden, welche der Leiter der entsprechenden Behörde ausdrücklich hierzu bevollmächtigt hat. Eine Auszahlungsanordnung kann sich auch auf die Aushändigung von Wertgegenständen beziehen, in den meisten Fällen ist sie mit der Barauszahlung von Geldbeträgen verbunden.

^