Bankaval

Ein Bankaval ist die durch eine Bank gegenüber einem Dritten abgegebene Garantie, eine möglicherweise erforderliche Leistung zu erbringen. Bei einem Bankaval handelt es sich faktisch um eine Bankbürgschaft, rechtlich wird eine solche als Kredit eingeordnet. Typische Beispiele für ein Bankaval sind das Mietaval, welches anstelle der Kautionsleistung vereinbart werden kann, sowie das Anzahlungsaval, welches eine eigentlich erforderliche Anzahlung ersetzt. Für ein Bankaval werden seitens des Kreditinstituts Zinsen berechnet, diese sind jedoch geringer als die Zinssätze für tatsächlich ausgezahlte Darlehen. Sofern die Bank auf Grund des Avals tatsächlich leisten muss, hat sie einen Rückerstattungsanspruch des gezahlten Betrages gegen den Avalkunden.

^