Bankdienstleistung

Im engen juristischen Sinn handelt es sich nur bei Finanzierungsdienstleistungen wie der Vermittlung von Anlage, der Vermittlung eines Leasing-Vertrages oder dem Kauf und Rückkauf von ausländischen Zahlungsmitteln um eine Bankdienstleistung. In der Umgangssprache wird jedoch üblicherweise jede von einem Geldinstitut erbrachte Dienstleistung, also auch das Führen des Girokontos oder die Gewährung von Krediten, als Bankdienstleistung bezeichnet. Im umgangssprachlichen Sinn werden immer mehr Bankdienstleistungen automatisiert, so erfolgt die Auszahlung von Bargeld fast nur noch über Geldautomaten. Eine zunehmend wichtiger werdende Bankdienstleistung stellt das Führen eines Wertpapierkontos dar, da immer mehr private Kunden Aktien besitzen.

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