Bargeldverkehr

Der Bargeldverkehr bezeichnet den Zahlungsverkehr mit Bargeld (Geldscheinen und Münzen). Bei der Einreise und Ausreise nach Deutschland ist der Bargeldverkehr zwar nicht eingeschränkt, je nach Reiseland ist jedoch bei höheren Bargeldbeträgen eine Anmeldung des Bargeldverkehrs erforderlich. Während der Bargeldverkehr früher die übliche Zahlungsweise darstellte, nimmt die Bedeutung unbarer Zahlungsmethoden zu. Bis in die 1960er Jahre wurden selbst Löhne zumeist im Rahmen des Bargeldverkehrs ausgezahlt. Für Barzahlungen werden Händlern zwar keine direkten Gebühren berechnet, auf Grund der Notwendigkeit des Vorhaltens von Wechselgeld und wegen der erforderlichen Einzahlung bei Banken ist der Barzahlungsverkehr dennoch kostenintensiv. Zudem vergrößert der Bargeldverkehr die Gefahr von Eigentumsdelikten wie Diebstahl und Raub.

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