Bauträger

Ein Bauträger ist eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck in der Erstellung von Gebäuden sowie in der Beschaffung des Eigentumsverhältnisses durch die Auftraggeber besteht. Der Bauträger nimmt somit sowohl die Aufgaben der Erstellung der Gebäude als auch die der Vermarktung wahr, häufig ist ebenfalls die Finanzierung des Bauvorhabens über den Bauträger möglich. Der Bauträgervertrag muss notariell beglaubigt werden. Der Bauträger übernimmt die Vergabe sämtlicher mit dem Bau verbundenen Aufgaben, das gleichzeitige Auftreten als Bauunternehmer ist nicht üblich, aber grundsätzlich möglich. Bauträger errichten Gebäude sowohl im Vorratsbau als auch im Auftragsbau, sie können ebenso als private Unternehmen organisiert sein wie sich in kommunaler Hand befinden.

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