Bergmannsrente

Die Bergmannsrente ist die gesetzliche Rente für Bergleute, welche gegenüber der Rente für andere Berufszweige Besonderheiten aufweist. Bergleute können vor dem eigentlichen gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen und erhalten Zuschläge, wenn sie mindestens fünf Jahre unter Tage gearbeitet haben. Wer gleich nach der Schule eine Berufsausbildung im Bergwerk absolviert und weiterhin in einem solchen tätig bleibt, kann weiterhin mit fünfzig Jahren Rente beantragen. Träger der Bergmannsrente ist die Knappschaft. Zusätzlich bietet der Bergmannsversorgungsschein eine eingeschränkte Berufsunfähigkeitsversicherung für Bergleute, welche nur gilt, wenn die Berufsunfähigkeit auf Grund der Staubbelastung im Bergbau unter Tage eingetreten ist.

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