Besteuerungsgrundlage

Die Besteuerungsgrundlage gibt den Betrag an, welcher für die Berechnung der Steuer maßgeblich ist, entsprechend bildet die Besteuerungsgrundlage die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung. Die Besteuerungsgrundlage setzt sich neben den steuerlich wirksamen Einnahmen auch aus den anzuerkennenden Ausgaben zusammen. Bei einer vom Wohnsitz abweichenden Betriebsstelle legt das Finanzamt am Betriebssitz die Besteuerungsgrundlage fest, das Wohnsitzfinanzamt darf diese Festlegung nicht verändern. Für die Grundsteuererhebung bildet der Bescheid über den Einheitswert die Besteuerungsgrundlage. Rechtlich gilt die Festlegung der Besteuerungsgrundlage als unselbstständiger Teil des Steuerbescheides, so dass ein eventueller Einspruch sich immer gegen den gesamten Betrag und nicht alleine gegen die Berechnung der Besteuerungsgrundlage richten muss.

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