Betriebsabwicklung

Die Betriebsabwicklung im eigentlichen Sinn meint die erforderlichen Schlusstätigkeiten zwischen der Auflösung eines Betriebes beziehungsweise einer Gesellschaft und der endgültigen Löschung. Ein in Abwicklung befindlicher Betrieb führt nur noch die Rechtsgeschäfte durch, welche für die endgültige Betriebsaufgabe unbedingt erforderlich sind. Hierzu gehören besonders der Verkauf des Inventars sowie die Veräußerung der Lagerbestände. Zudem meint die Betriebsabwicklung im weiteren Sinn auch die praktische Durchführung der Betriebstätigkeiten; zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für diese Tätigkeiten aber andere Begriffe als Betriebsabwicklung verwendet werden, sinnvoll und zugleich nicht missverständlich ist ihre Bezeichnung als Betriebsdurchführung.

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