Betriebsbedingtes Kapital

Das betriebsbedingte Kapital bezeichnet den Anteil des in einem Betrieb vorhandenen Kapitals, welcher tatsächlich für die Erfüllung der betrieblichen Aufgaben erforderlich ist; das betriebsbedingte Kapital besteht grundsätzlich aus Eigenkapital und aus Fremdkapital. Für die Berechnung des betriebsbedingten Kapitals werden vom tatsächlich vorhandenen Kapital sowohl die zu betriebsfremden Zwecken eingesetzten Kapitalanteile als auch zinsfreie Kapitalbestandteile wie noch nicht fällige Rechnungsbeträge abgezogen. Als betriebsfremd eingesetzt gelten alle Kapitalanteile, welche zu anderen als dem eigentlichen Betriebszweck verwendet werden. Die Berechnung des betriebsbedingten Kapitals ist erforderlich, da es als Ausgangspunkt für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen dient.

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