Buy-Back

Das Buy-Back bezeichnet eine Variante der Auflösung einer Beteiligungsgesellschaft, bei welcher die Anleihe erneut durch die vormaligen Anleger erworben werden. Eine mögliche deutsche Übersetzung für das Buy-Back lautet Rückkauf. Ein Buy-Back kommt häufig auf Grund einer im Rahmen eines Kompensationsgeschäftes getroffenen Vereinbarung zustande, welche auch als Buy-Back-Agreement bezeichnet wird. Eine zweite Bedeutung für das Buy-Back bezieht sich auf eine zwischen dem Lieferanten und dem Kunden getroffene Rückkaufvereinbarung, gemäß welcher eine Rücknahme der innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes nicht verkauften Ware erfolgt, diese Verträge werden auch als Kauf auf Kommissionsbasis oder Kommissionskauf bezeichnet.

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