Charterer

Der Begriff Charterer bezeichnet den Entleiher bei einem Chartervertrag und wird üblicherweise im gewerblichen Bereich für das entgeltliche Überlassen von Flugzeugen oder Schiffen verwendet. Der Charterer nutzt das überlassene Verkehrsmittel, um auf eigenes Risiko Transportkapazitäten anzubieten. Im Luftverkehr ist das Chartern einer Maschine durch Touristikunternehmen verbreitet, welche ihre Reisegäste mit Charterflugzeugen an den Zielort bringen, eventuell freie Plätze können gesondert vermarktet werden. Bei Flugzeugen und großen Schiffen übernimmt der Charterer in der Regel die Crew (Besatzung) der vermietenden Gesellschaft. In einer weiteren Bedeutung wird auch der Entleiher eines privaten Segelbootes oder einer privaten Jacht als Charterer bezeichnet, die Übernahme der Crew ist in diesem Fall eher unüblich.

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