Dividendenstopp

Der Dividendenstopp meint in seiner Grundbedeutung, dass ein Staat in die Wirtschaft eingreift und die maximale Höhe gezahlter Dividenden begrenzt. Der staatlich verordnete Dividendenstopp kann sich auf eine absolute Höhe der Dividendenzahlung beziehen oder eine maximal zulässige Steigung der einzelnen Dividenden zum Vorjahr angeben. In Deutschland ist ein Dividendenstopp als staatlicher Markteingriff nicht zulässig. In einer zweiten Bedeutung meint der Dividendenstopp die Entscheidung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, eine maximale Höhe der von ihr der Hauptversammlung vorgeschlagener Dividende festzulegen. Dieses Verfahren ist erlaubt, kann von der Hauptversammlung aber mit einfacher Mehrheit der vertretenen Stimmrechte zurückgewiesen werden.

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