Einzelfirma

Einzelfirma ist die am häufigsten verwendete Bezeichnung für ein Einzelunternehmen. In Deutschland gilt als Einzelunternehmen jedes Unternehmen, welches von einem persönlich unbeschränkt haftenden Unternehmer geleitet wird. Freiberufler können jedoch nur bedingt als Einzelfirma bezeichnet werden, da diese nicht zwingend ein Gewerbe anmelden müssen; ihre Bezeichnung als Einzelunternehmen ist jedoch zutreffend. Als steuerpflichtig gilt bei der Rechtsform einer Einzelfirma nicht das Unternehmen, sondern der jeweilige Inhaber. Die Bezeichnung der Einzelfirma richtet sich oft nach dem Vor- und Nachnamen des Inhabers, sie kann jedoch auch frei gewählt werden, wobei auf gesetzliche Vorgaben sowie eventuelle Namensrechte zu achten ist.

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