Einzelkonto

Ein Einzelkonto ist ein Konto, das auf eine einzelne Person lautet. Einzelkonten sind bei Sparkonten und bei Girokonten üblich. Als Alternative zum Einzelkonto bieten die meisten Geldinstitute ein Gemeinschaftskonto an, welches überwiegend von zwei Verfügungsberechtigten genutzt wird. Bei Sparkonten und bei Anlagekonten ist die Kontoführung als Einzelkonto grundsätzlich Voraussetzung für das Einreichen eines Freistellungsauftrages zur Vermeidung des Abzuges der Quellensteuer auf Kapitalerträge. Neben Banken verwenden auch einige Wettanbieter, die gemeinsam geführte Wettkonten akzeptieren den Begriff Einzelkonto für ein auf einen einzigen Namen lautendes Kundenkonto. Bei Kundenkonten im Handel sind Einzelkonten generell üblich, während wenige Geschäfte alternativ auch Gemeinschaftskonten oder ein Familienkonto anbieten.

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