Entschädigungsgeld

Im strengen Sinn wird Entschädigungsgeld durch öffentlich-rechtliche Kassen ausgezahlt, während die entsprechenden privatwirtschaftlichen Zahlungen als Schadenersatz zu bezeichnen sind. Umgangssprachlich werden Schadenersatzleistungen jedoch häufig ebenfalls als Entschädigungsgelder bezeichnet. Neben dem Entschädigungsanspruch infolge von Handlungen staatlicher Organe besteht in einigen Fällen ein Rechtsanspruch auf freiwillig gezahlte Entschädigungsgelder. Solche kommen in der Regel bei Naturkatastrophen zur Anwendung und sollen Betroffenen eine erste Hilfestellung geben, falls diese keine Ansprüche gegenüber einer Versicherungsgesellschaft besitzen. Für die Verteilung von Entschädigungsgeldern werden, wenn zahlreiche Anträge zu erwarten sind, häufig spezielle Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Entschädigungsgeld gehört ebenso wie der Schadenersatz grundsätzlich zu den nicht steuerbaren Einnahmen.

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