Exportkooperation

Eine Exportkooperation gehen üblicherweise zwei Hersteller ein, wenn sie einen gleichzeitigen Markteintritt im Ausland planen. Sie sprechen im Rahmen einer Exportkooperation ab, in welcher Weise sie ihre Synergie-Effekte nutzen können. Eine Exportkooperation unterscheidet sich vom Exportkartell vorwiegend dadurch, dass im üblichen Sprachgebrauch ein Kartell aus mehr als zwei Teilnehmern besteht; tatsächlich gelten die kartellrechtlichen Regelungen aber auch für eine Exportkooperation von zwei Marktteilnehmern, so dass eine Kooperation als Zusammenarbeit im Gegensatz zu festen Absprachen grundsätzlich als erlaubt gilt. Eine Exportkooperation kann auch zwischen einem Händler und einem Hersteller oder zwischen einem Händler und einem Spediteur abgeschlossen werden.

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