Fallpauschalensystem

Das Fallpauschalensystem stellt das verbindliche Abrechnungssystem für allgemeine, voll- und teilstationäre Leistungen in Deutschland dar. Es ist am 01. Januar 2004 in Kraft getreten und findet in deutschen Krankenhäusern seine Anwendung. Wo vorher die Bundespflegesatzverordnung galt, wird nun das Diagnosis Related Group Fallpauschalen System genutzt. Dies ist ein System, welches feste Kosten je nach Diagnose berechnet. Dabei spielt der Krankheitsverlauf keine Rolle. Basierend auf der Hauptdiagnose erhält jedes Krankenhaus in Deutschland für eine bestimmte Diagnose einen identischen Vergütungssatz, unabhängig von den tatsächlich anfallenden Behandlungskosten sowie Liege- und Verweildauern der Patienten. Der Grund für die Fallpauschalen waren die konstant ansteigenden Krankenversicherungsbeiträge und somit der Anstieg der Lohnnebenkosten.

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