Finanzierungsbestätigung

Mittels einer Finanzierungsbestätigung sagt ein Kreditinstitut zu, einer geplanten Finanzierung grundsätzlich zuzustimmen und bei Abschluss des entsprechenden Vertrages einen Kredit zu vergeben. Somit sichert die Bestätigung über die mögliche Finanzierung dem Verhandlungspartner die Bonität des Kunden und insbesondere die mögliche Finanzierung des abzuschließenden Handels zu. Geldinstitute vergeben Finanzierungsbestätigungen üblicherweise mit einer zeitlichen Befristung, des Weiteren ist das Stellen von Bedingungen an die tatsächliche Kreditvergabe in einer solchen möglich. Für den Kunden stellt die Finanzierungsbestätigung keine vertragliche Bindung dar, bei erfolgreicher Vertragsverhandlung das benötigte Darlehen bei der ausstellenden Bank aufzunehmen. Bei einigen Formen der Unternehmensübernahme muss die Finanzierungsbestätigung von einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausgestellt werden.

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