Finanzmarktaufsichtsgesetz

Das Finanzmarktaufsichtsgesetz regelt die Aufgaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Es bestimmt für jedes Land, ob eine einzige Behörde als Allfinanzaufsicht tätig wird oder die Kontrolle der einzelnen Teilbereiche des Finanzmarktes durch verschiedene Behörden erfolgt. Des Weiteren regelt das Finanzmarktaufsichtsgesetz der meisten Staaten, welche Voraussetzungen für die Teilnahme am Finanzmarkt als Anbieter von Dienstleistungen und weiteren Produkten erfüllt werden müssen. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und verantwortungsvollen Handel auf den Finanzmärkten sowie für einen guten Verbraucherschutz. Des Weiteren enthält das Finanzmarktaufsichtsgesetz Bestimmungen, welche der Geldwäsche sowie der Finanzierung terroristischer Aktivitäten vorbeugen. Die Finanzmarktaufsichtsgesetze der anderen deutschsprachigen Staaten Österreich, Liechtenstein und Schweiz sehen ebenfalls eine einzige Behörde als Allfinanzaufsicht vor.

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