Firmengründung

Die Firmengründung bezeichnet die Begründung einer Firma. Neben der Finanzierung ist bei einer Firmengründung auf die rechtlichen Voraussetzungen zu achten. Körperschaften und Genossenschaften führen ab Beginn ihrer Tätigkeit bis zur vollständigen Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen den Zusatz »in Gründung«. Von einer Firmengründung zu unterschieden ist die Existenzgründung als Freiberufler, da ein solcher nicht als Firma im rechtlichen Sinn gilt. Aufgrund der Gewerbefreiheit ist die Gründung eines Unternehmens grundsätzlich jedermann freigestellt, eine Ausnahme gilt bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten sowie für Berufe, deren Berufsordnung für die Führung eines eigenen Unternehmens einen Befähigungsnachweis verlangt. Die Firmengründung in einem anderen EU-Land bei geplanter Tätigkeit in Deutschland ist möglich und kommt vor allem zur Anwendung, wenn eine dort mögliche Gesellschaftsform im Inland nicht existiert.

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