Firmeninsolvenz

Die Firmeninsolvenz bezeichnet die eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Das Insolvenzrecht hat das Konkursrecht abgelöst, das erste Ziel eines Insolvenzverfahrens besteht in der Sanierung und Fortführung des insolventen Unternehmens. Nach dem Stellen eines Insolvenzantrages übernimmt der Insolvenzverwalter die faktische Leitung des Unternehmens. Üblicherweise wird die Firmeninsolvenz durch den Firmeninhaber eingeleitet, das Stellen eines Insolvenzantrages kann aber auch durch Gläubiger erfolgen. Unternehmer verzögern das Stellen eines Insolvenzvertrages oftmals in der Hoffnung, die drohende Firmeninsolvenz doch noch abwenden zu können. Dieses Verhalten kann jedoch eine strafbare Insolvenzverschleppung darstellen.

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