Firmenkapital

Das Firmenkapital ist das Kapital eines Unternehmens. Der Gesetzgeber schreibt für Körperschaften Mindestbeträge als Firmenkapital vor, während dessen Höhe bei Einzelunternehmen grundsätzlich freigestellt ist. Eine Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, einen festgelegten Teil des Unternehmensgewinnes dem Firmenkapital zuzuführen und beim Erreichen des Mindestbetrages die Umwandlung in eine GmbH vorzunehmen. Die Einzahlung des Firmenkapitals erfolgt wahlweise in bar oder durch Sachleistungen, eine Kombination beider Formen ist möglich und verbreitet. Geschäftsanteile verbriefen einen Anteil am Firmenkapital. Bei Aktiengesellschaften wird der durch die Aktionäre beim Börsengang oder bei einer späteren Kapitalerhöhung aufgebrachte Teil des Firmenkapitals als Grundkapital bezeichnet.

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