Firmenkredit

Der Firmenkredit bezeichnet sowohl ein seitens des Unternehmens aufgenommenes Darlehen als auch die Kreditvergabe eines Unternehmens an Angestellte. Unter welchen Bedingungen ein Firmenkredit als Angestelltendarlehen ausgezahlt werden kann, regelt üblicherweise eine Betriebsvereinbarung. Die dank des Arbeitgeberdarlehens eingesparten Zinsen müssen grundsätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Ein Firmenkredit als Bankdarlehen dient der Finanzierung von Investitionen eines Unternehmens. Firmengründer erhalten in den meisten Branchen einen günstigen Firmenkredit als Existenzgründerdarlehen durch die KfW. Für die Bonitätsbewertung von Firmenkrediten sind in erster Linie der Business-Plan und die Gewinnaussichten der zu finanzierenden Investitionen maßgeblich. Aus steuerlichen Gründen sind Firmenkredite, deren Sollzinsen als Betriebsausgaben gelten, von privat veranlassten Darlehen der Firmeninhaber zu trennen.

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