Firmenrechtsschutzversicherung

Unter einer Firmenrechtsschutzversicherung wird im üblichen Sprachgebrauch eine Rechtsschutzversicherung für Betriebe verstanden. Der von den Versicherern bevorzugt genutzte Begriff der Betriebsrechtsschutzversicherung ist passender, da sich der Versicherungsschutz nicht nur auf Firmen im engeren Sinn, sondern auch auf die betriebliche Tätigkeit eines Freiberuflers oder eines kleinen Einzelunternehmens bezieht. Ebenso wie in der privaten Rechtsschutzversicherung sind die Versicherungsangebote oftmals modular aufgebaut und decken unterschiedliche Bereiche ab. Viele Versicherer bieten Einzelunternehmern und Freiberufler Versicherungstarife an, welche den betrieblichen und den privaten Rechtsschutz miteinander kombinieren. Eine Firmenrechtsschutzversicherung bezieht sich auch auf Streitfälle, die durch Mitarbeiter des versicherten Unternehmens ausgelöst werden.

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