Fremdwährungszuschlag

Ein Fremdwährungszuschlag wird von Kreditkartengesellschaften für Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen in nicht zum Euro-Währungsraum gehörenden Ländern berechnet. Der am meisten verbreitete Begriff für den Fremdwährungszuschlag lautet Auslandseinsatzentgelt. Einige Kreditkarten sind mit einem generellen Verzicht oder der vertraglichen Nichtberechnung des Fremdwährungszuschlages in ausgewählten Staaten verbunden. In den meisten Fällen beläuft sich der Fremdwährungszuschlag bei der Kreditkartenabrechnung auf 1,5 bis 1,9 Prozent des ausländischen Kartenumsatzes. Der Grund für die Erhebung eines Fremdwährungszuschlages besteht darin, dass der Gesellschaft für die Währungsumrechnung Bearbeitungskosten entstehen. Als Besonderheit darf der Fremdwährungszuschlag auch berechnet werden, wenn die Zahlung an einen innerhalb des im Euro-Währungsraumes ansässigen Geschäftspartner gemäß einer vertraglichen Vereinbarung in einer anderen Währung erfolgt.

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