Garantiedividende

Eine Garantiedividende besagt, dass eine Aktiengesellschaft ihren Eigentümern eine Mindestdividende je Geschäftsjahr verbindlich zusagt. In Geschäftsjahren mit einem überdurchschnittlich guten Ergebnis schüttet die Gesellschaft einen Teil des Gewinns nicht aus, sondern überführt diesen in eine Rücklage, welche der Ausschüttung der Garantiedividende in einem späteren Jahr mit schlechterem Ergebnis dient. Da die Hauptversammlung die Garantiedividende jederzeit für die Zukunft aufheben kann, stellt sie keine dauerhafte Sicherheit für den Ertrag einer Aktie dar. Das gilt nicht, wenn ein Aktionär mehr als fünfundsiebzig Prozent der Aktienanteile hält und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen hat. In diesem Fall steht den weiteren Aktionären eine Ausgleichszahlung zu, die faktisch einer Garantiedividende entspricht.

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