Genehmigungspflichtige Kartelle

Genehmigungspflichtige Kartelle sind mit einer Ausnahmegenehmigung des Kartellamtes zulässige Kartelle und werden auch als Erlaubniskartelle bezeichnet. Die Dauer der Genehmigung eines genehmigungspflichtigen Kartells beläuft sich in Deutschland auf drei Jahre, eine auch mehrfache Verlängerung ist möglich. Auf die Erlaubnis zur Bildung genehmigungspflichtiger Kartelle besteht kein Rechtsanspruch, das Kartellamt entscheidet in jedem Einzelfall und verbindet die Erlaubnis häufig mit Auflagen. Das Bundeskartellamt erlaubt genehmigungspflichtige Kartelle besonders, wenn diese der Abwehr vorübergehender struktureller Schwierigkeiten dienen und sie nicht im Gegensatz zum Ziel der Steigerung der wirtschaftlichen Wohlfahrt stehen. Zudem werden Kartelle mittelständischer Betriebe eher genehmigt als die Zusammenarbeit großer Unternehmen.

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