Generalvertreter

Ein Generalvertreter vertritt in der Regel als selbstständiger Handelsvertreter ein Unternehmen mit allen oder zumindest fast allen Produkten und ist für ein großes Gebiet verantwortlich. Üblicherweise sind Generalvertreter berechtigt, weitere Vertreter als Untervertreter einzustellen. In diesem Fall übernimmt der Generalvertreter überwiegend die Organisation, die Abrechnung und die Kontrolle der Untervertreter. Traditionell wurden Generalvertreter mit der Vertretung in einem Land oder einem Kontinent beauftragt; heute bezeichnen vor allem Versicherungsgesellschaften jedoch auch mit erweiterten Befugnissen ausgestattete Vertreter als Generalvertreter, wenn diese ein eher kleines Gebiet wie ein Bundesland oder auch nur einen Teil eines Landes betreuen.

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