Gesamtlaufzeit

Die Gesamtlaufzeit meint die gesamte Verwendungsdauer eines Objektes. Bei einer Maschine oder einem vergleichbaren betrieblichen Anlageobjekt meint die Gesamtlaufzeit, wie beispielsweise beim Leasing, die Dauer der geplanten Verwendung. Die übliche Angabe der Gesamtlaufzeit erfolgt in Nutzungsjahren, sie kann abweichend auch in Betriebsstunden berechnet werden. Von der Gesamtlaufzeit ist die kürzere gesetzliche Abschreibungsdauer zu unterscheiden. Die Gesamtlaufzeit ist bei Anschaffungen relevant, da häufig teurere Produkte durch eine längere Nutzungsdauer wirtschaftlich günstiger als billigere Angebote sind. Bei einem Darlehensvertrag bezeichnet die Gesamtlaufzeit die Zeit von Kreditaufnahme bis zur vollständigen Tilgung. Bei befristeten Wertpapieren und bei Optionen endet die Gesamtlaufzeit am Tag des vereinbarten Ablaufes.

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