Geschlossener Fonds

Die Beteiligung an geschlossenen Fonds ist grundsätzlich nur während der Kapitalsammelphase des Fonds möglich. Zusätzlich können Fondsanteile vom aktuellen Besitzer erworben werden, wobei einzelne Fondsgesellschaften den Verkauf von Anteilen einschränken. Durch den Erwerb von Anteilen an geschlossenen Fonds kann eine Nachschusspflicht bei Verlusten der Gesellschaft entstehen. Geschlossene Fonds werden vornehmlich als Immobilienfonds oder als Schiffsfonds ausgegeben, grundsätzlich sind jedoch für alle Finanzierungszwecke vorstellbar. Besonders beliebt sind auch als alternative Fonds bezeichnete geschlossene Fonds für die Finanzierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus alternativen Energien. Die vorzeitige Rückgabe der Anteile an geschlossenen Fonds ist nur möglich, wenn der Anleger selbst einen Käufer findet.

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