Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die innerhalb eines Geschäftsjahres oder eines verkürzten Berichtszeitraumes erzielten Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens gegenüber und dient der Ermittlung des handelsrechtlich maßgeblichen Unternehmensgewinnes. Die rechtlichen Mindestansprüche an die Gewinn- und Verlustrechnung unterscheiden sich je nach Größe und Rechtsform eines Unternehmens. Die Ergebnisrechnung des Verwaltungsrechtes ähnelt im Aufbau ebenso wie in ihrer Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung gewerblicher Unternehmen. Die übliche Abkürzung für die Gewinn- und Verlustrechnung lautet GuV. Die GuV nimmt die Ergebnisse der einzelnen Aufwandskonten und Ertragskonten auf, das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung fließt in den Jahresabschluss ein.

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