Gewinnrücklage

Eine Gewinnrücklage entsteht bei Kapitalgesellschaften, wenn diese Gewinne nicht an ihre Anteilseigner ausschüttet, sondern dem Eigenkapital zuführt. Die Bildung einer Gewinnrücklage kann infolge gesetzlicher Vorschriften oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Die rechtliche Verpflichtung zur Bildung von Gewinnrücklagen bezieht sich unter anderem auf Aktiengesellschaften, deren Rücklagen insgesamt weniger als zehn Prozent des Grundkapitals bilden. Des Weiteren kann die Satzung einer Gesellschaft die Pflicht zur Bildung von Gewinnrücklagen vorsehen. Neben den Pflichtrücklagen werden freiwillige Gewinnrücklagen gebildet, wenn der Jahresgewinn nur teilweise zur Ausschüttung gelangt. Die Gesamtheit der Rücklagen einer Gesellschaft besteht aus den Kapitalrücklagen und den Gewinnrücklagen.

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