Giralgeld

Giralgeld ist eine Form des Buchgeldes und umfasst die nicht als Bargeld verfügbaren Beträge, welche auf einem Girokonto als Guthaben oder als Kreditlinie vorhanden sind. Sparguthaben sind zwar eine Form des Buchgeldes, als Giralgeld werden sie jedoch nicht gewertet, da sie grundsätzlich nicht sofort verfügbar sind. Giralgeld ist eigentlich kein gesetzliches Zahlungsmittel, aus Gründen der Vereinfachung des Zahlungsverkehrs besteht jedoch in einigen Fällen eine Annahmepflicht. Diese gilt üblicherweise sowohl bei Löhnen als auch bei Handwerkerrechnungen, da für diese der Gesetzgeber die Überweisung auf ein Bankkonto als Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung des auf den Arbeitslohn entfallenden Rechnungsbetrages festgelegt hat.

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