Gründungsaufwand

Der Gründungsaufwand bezieht sich im weiteren Sinn auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand einer Unternehmensgründung. Im engeren Sinn sind mit dem Gründungsaufwand ausschließlich die finanziellen Kosten einer Gründung gemeint. Der Begriff Gründungsaufwand wird überwiegend im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform der Gemeinschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verwendet, da in diesem Fall besondere Kosten infolge gesetzlicher Bestimmungen auftreten. Er kann jedoch grundsätzlich für die Gründung eines jeden Unternehmens in beliebiger Rechtsform genutzt werden. Zum Gründungsaufwand bei der GmbH-Gründung gehören unter anderem die Notarkosten für die Beurkundung der GmbH-Satzung und die Gebühren für das Handelsregister.

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