Jahresabschlusskosten

Steuerrechtlich sind Jahresabschlusskosten die externen Kosten, welche für die Erstellung eines Jahresabschlusses oder auch einer Überschussrechnung anfallen. Diese Kosten gelten als Betriebsausgaben, sie wirken sich jedoch erst in dem Jahr steuermindernd aus, in welchem sie tatsächlich bezahlt werden, was häufig im auf den Jahresabschluss folgenden Jahr der Fall ist. Hinsichtlich der betrieblichen Ermittlung der Jahresabschlusskosten sind auch interne Kosten in diese einzubeziehen, hierbei handelt es sich vorwiegend um Rückstellungen sowie die anteiligen Gehälter der mit der Erstellung des Jahresabschlusses befassten Mitarbeiter. Diese müssen im Steuerrecht nicht gesondert als Jahresabschlusskosten berücksichtigt werden, da Gehälter generell als Betriebsausgaben anerkannt werden.

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