Jahresarbeitsentgelt

Das Jahresarbeitsentgelt gibt an, welchen Betrag ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres durch seine Berufstätigkeit verdient hat. Die Höhe des Jahresarbeitsentgelts ist von Bedeutung für die Bewertung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jahresarbeitsentgelt errechnet sich, sofern wie allgemein üblich ein Monatsgehalt vereinbart wurde, aus der Addition üblicher Zulagen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) zum Zwölffachen des letzten Monatsgehaltes. Damit ist das für die Festlegung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung maßgebliche Jahresarbeitsentgelt höher als das tatsächlich vom Arbeitnehmer erhaltene Jahreseinkommen, sofern eine Gehaltserhöhung während des Jahres stattfand. Der Grund für diese Art der Ermittlung oder Berechnung des Jahresarbeitsentgelts besteht darin, dass dieses die zu erwartende Entlohnung im Folgejahr abbilden soll.

^