Kapitalgarantie

Die Kapitalgarantie besagt, dass Anleger mindestens den Nennwert des eingezahlten Betrages zurückerhalten. Bei der Zertifizierung von Produkten für die Riester-Rente und die Rürup-Rente ist die Kapitalgarantie eine der zentralen Mindestanforderungen. Sie bezieht sich dabei nicht nur auf die eigenen Einzahlungen des Sparers, sondern umfasst zugleich die staatlichen Zulagen. Bei nicht staatlich geförderten Produkten muss sich die Kapitalgarantie nicht zwingend auf die gesamte Höhe der Einzahlungen beziehen. Einige Anbieter riskanter Anlageprodukte bieten eine Kapitalgarantie von fünfzig bis achtzig Prozent der ursprünglichen Einzahlung. In diesem Fall beschränkt sich der höchstens mögliche Verlust eines Anlegers auf den Unterschiedsbetrag zwischen seiner Einlage und der Kapitalgarantie.

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