Knappschaftsrente

Die Knappschaftsrente ist die Rentenleistung für Bergleute, die traditionell über die Knappschaft versichert waren. Sie wird einerseits als reguläre Altersrente, andererseits als vorzeitige Bergmannsrente nach dem Abschluss des fünfzigsten Lebensjahres sowie bei aus gesundheitlichen Gründen verringerten bergmännischen Fähigkeiten ausgezahlt. Der letzte Bestandteil der Knappschaftsrente wurde inzwischen in einen Anspruch auf eine Rentenzahlung wegen Erwerbsunfähigkeit umgewandelt. Diese bezieht sich auf alle denkbaren und nicht nur auf bergmännische Tätigkeiten. Berufstätige wechseln heute häufiger als früher den Arbeitgeber und haben aus diesem Grund sowohl Rentenversicherungsbeiträge an eine Knappschaft als auch an die allgemeine Rentenversicherung bezahlt. Der Gesetzgeber sieht die Zuständigkeit der Knappschaft für alle Rentner vor, die im Laufe ihres Berufslebens mindestens einen Rentenbeitrag an diese gezahlt haben.

^