Knappschaftsversicherung

Die Knappschaftsversicherung gehört zur Sozialversicherung. Sie deckt die Bereiche knappschaftliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung ab. Wer der Knappschaftsversicherung beitreten kann, ist im Sozialgesetzbuch Vl geregelt. Zu dem Personenkreis gehören Arbeitnehmer oder Lehrlinge, die in knappschaftlichen Betrieben tätig sind. Auch wenn Arbeitnehmer nicht nur ausschließlich, sondern lediglich mehrheitlich einer knappschaftlichen Tätigkeit nachgehen können sie die Knappschaftsversicherung nutzen. In den Bereich der knappschaftlichen Betriebe fallen zum Beispiel Betriebe, in denen etwa Mineralien oder Kohle bergmännisch gewonnen werden. Da diese Tätigkeiten mit besonderen Risiken verbunden sind, gilt hier ein erhöhter Rentenartfaktor. Für eine bessere Absicherung werden weitere Rentenmöglichkeiten angeboten. So gibt es unter anderem eine spezielle Rente für Bergleute.

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