Kollektivgut

Ein Kollektivgut ist ein frei nutzbares Gut. Die Voraussetzung für die freie Nutzung liegt vor, wenn die Beschaffenheit des Gutes sie bewirkt oder wenn der Rechteinhaber sie ausdrücklich einräumt. Ein Gut kann hinsichtlich einiger Benutzungsmöglichkeiten ein Kollektivgut sein, während es sich bei ihm mit Bezug auf weitere Nutzungsmöglichkeiten um ein privates Gut handelt. So ist beispielsweise der Wald in Deutschland ein öffentliches Kollektivgut im Hinblick auf die Benutzung als Erholungsfläche sowie auf das Sammeln von Pilzen und Beeren, während das Fällen von Bäumen das Recht des Besitzers bleibt. Ein Strand ist ein Kollektivgut, sofern er ohne den Besitz einer Eintrittskarte oder einer Kurkarte benutzt werden darf. Ein Kollektivgut im Internet zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Benutzer die entsprechende Seite frei verwenden darf.

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