Konversionsprämie

Bei Konversionsanleihen bezeichnet die Konversionsprämie die Vergütung, welche der Emittent Anlegern anbietet, wenn diese in die Veränderung der ursprünglich vereinbarten Laufzeit einwilligen und somit nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bei Wandelanleihen bezeichnet die Konversionsprämie den Unterschied zum direkten Kauf der bezogenen Aktien. In der Landwirtschaft bezeichnet die Konversionsprämie heute eine Subvention der Landwirte während der Umstellungsphase vom herkömmlichen zum biologischen Fruchtanbau beziehungsweise während der Umstellung von der traditionellen zur biologischen Tierhaltung. Früher erhielten Landwirte eine Konversionsprämie in Form einer Stilllegungsprämie, wenn sie Flächen aus der Lebensmittelproduktion herausnahmen. Diese Variante der Konversionsprämie wird heute nicht mehr bezahlt, da Landwirte einen Teil ihrer Flächen auch ohne Subventionsanreiz für den Anbau reiner Energiepflanzen nutzen.

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