Konzessionsgeld

Heute bezeichnet das Konzessionsgeld Pflichtentgelte wie den Rundfunkbeitrag, wobei diese Begriffsverwendung in der Schweiz gebräuchlicher als in Deutschland oder Österreich ist. Ursprünglich war das Konzessionsgeld ein Betrag, welcher für die Führung von Geschäften und Gaststätten zu bezahlen war. Somit lässt sich das Konzessionsgeld in der ursprünglichen Wortbedeutung als Vorläufer der heutigen Gewerbesteuer bezeichnen; es wurde allerdings zumeist pauschal oder nach Geschäftsfläche und nicht anhand des Gewinnes berechnet. Der englische Fachbegriff für das Konzessionsgeld lautet Licence Fee. Eine weitere Bedeutung des Konzessionsgeldes bezieht sich auf das Recht der Ausbeutung von Bodenschätzen. Umgangssprachlich werden auch Konzessionsabgaben für die Benutzung von Markenrechten oder für die Verlegung von Versorgungsleitungen als Konzessionsgelder bezeichnet.

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